Wir haben gerade eine wundervolle Wohnung mit mehreren herausragenden Eigenschaften in Senj bekommen!
Modern ausgestattet, nur 80 Meter vom Strand entfernt mit herrlichem Panoramablick auf das Meer.
Eine Wohnung nicht nur für eine Familie, sondern auch für eine touristische Investition.
Mit einer Fläche von 40,16 m2 besteht es aus einem Wohnzimmer und einer Küche, einem geräumigen Schlafzimmer mit einem großen Bett, einem Flur, einem Badezimmer und einem Balkon mit einer Aussicht, die einfach keinen Preis hat.
Die Wohnung verfügt außerdem über einen großen Balkon auf der gegenüberliegenden Seite des Meeres, ideal, um den Nachmittag im Schatten zu genießen. Dieser zusätzliche Balkon kann genutzt werden
Es gibt nur zwei weitere Nebenwohnungen auf derselben Etage, die aber nach Angaben des Eigentümers nur selten genutzt werden.
Kostenlose Parkplätze stehen im Hof unterhalb des Gebäudes sowie auf den Straßen oberhalb und unterhalb des Gebäudes zur Verfügung.
Was für jeden zukünftigen Eigentümer sehr interessant sein wird, ist, dass man über nur einen Weg direkt zum Strand gelangen kann – die Treppen zwischen den Gebäuden.
Die Wohnung befindet sich an einem Ort, an dem es keinen Lärm von der Autobahn gibt.
Lassen Sie sich diese außergewöhnliche Gelegenheit nicht entgehen.
Die Vermittlungsprovision wird gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechnet, die auf der Website www.no1-nekretnine.hr/opci-uvjeti-poslovanja verfügbar sind.
Die Besichtigung der Immobilie ist nur mit einem unterzeichneten Vermittlungsvertrag möglich, der die Grundlage für weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Provision bildet, alles in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Vermittlung bei Immobilientransaktionen.
ID CODE: 2498
Sandra Vrsalović
Voditelj ureda
Mob: 0989011342
Tel: 051261036
E-mail: sandra.vrsalovic@no1-nekretnine.hr
www.no1-nekretnine.hr
Die Vermittlungsprovision wird gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechnet, die auf der Website www.no1-nekretnine.hr/opci-uvjeti-poslovanja verfügbar sind.
Die Besichtigung der Immobilie ist nur mit einem unterzeichneten Vermittlungsvertrag möglich, der die Grundlage für weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Provision bildet, alles in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Vermittlung bei Immobilientransaktionen.