**ČIOVO, SLATINE, EXKLUSIVES BAUGRUNDSTÜCK 2.000 M2, 100 M VOM MEER ENTFERNT MIT MEERBLICK!**
Exklusives Baugrundstück mit einer Fläche von etwas mehr als 2.000 m2 befindet sich im Dorf Slatine auf der Insel Čiovo. Die einzigartige Lage und Position dieses Grundstücks verleihen ihm zu Recht den Beinamen Exklusivität. Nur etwas mehr als 100 m vom Meer entfernt und mit offenem Meerblick wird dieses Grundstück Ihr Interesse sofort wecken und Ihre Fantasie hinsichtlich Ihrer eigenen Villa wecken!
Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über eine Asphaltstraße mit sanfter Steigung. Nur 5 Gehminuten trennen Sie von wunderschönen Kieselstränden und in unmittelbarer Nähe befinden sich Restaurants, Bars, Geschäfte und verschiedene touristische Einrichtungen. Auf einer sanften Anhöhe gelegen, ist das Grundstück ideal gelegen, fernab von Lärm und Verkehr und macht den Aufenthalt Ihrer Familie, Freunde oder Gäste zu einem Traumurlaub.
Das Grundstück verfügt über eine asphaltierte Zufahrtsstraße. Strom und Wasser liegen direkt am Grundstück, am Abwassernetz in Slatine wird bis September 2025 weiter gebaut.
Die Eigentumsverhältnisse sind in Ordnung. 1/1. Es gibt keine Ladung.
Einen besonderen Wert erhält dieses Angebot zudem durch die Möglichkeit, zusätzlich 4.700 m2 Bauland zu erwerben, was die Projektmöglichkeiten enorm groß macht!
**BAUREGELN**
RAUMPLAN: Stadtentwicklungsplan für Slatina 1.
ZONE: M1, gemischte, überwiegend Wohnnutzung.
NUTZUNGSART: Neubau, unbebautes Baugebiet.
BAUWEISE UND BAUBEDINGUNGEN: Zulässig ist der Bau von Einfamilienhäusern (bis 2 Wohnungen), Mehrfamilienhäusern (bis 3 Wohnungen), Mehrfamilienhäusern (über 3 Wohnungen) in der Bauweise als Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus.
A) FREISTEHENDE GEBÄUDE
- die Mindestfläche eines Baugrundstücks beträgt Ppmin=600 m2
- Breite des Baugrundstücks gemessen an der Stelle der Baulinie, min. 18 m
- der Bebauungskoeffizient des Baugrundstücks (kig) beträgt maximal 0,30
- der Bebauungskoeffizient des unterirdischen Baugrundstücks (kigP) beträgt maximal 0,60
- der Abstand der Kellergeschosse des Gebäudes (Tiefgarage) zu den Nachbargrenzen beträgt mindestens 2,0 m
- der Auslastungskoeffizient des oberirdischen Baugrundstücks (kisN) beträgt maximal 0,90
- die maximale Anzahl der Stockwerke des Gebäudes ist E=Po+P+2
- der Mindestabstand des Gebäudes von den Grenzen des Baugrundstücks beträgt V/2, jedoch nicht weniger als 4 m
- der Mindestabstand von Balkonen, Terrassen und Freitreppen von der Grundstücksgrenze beträgt 4,0 m
– die größte Grundstücksfläche unter dem Gebäude beträgt 250 m² – mindestens 40 % der Fläche des Baugrundstücks müssen als Grünfläche behandelt werden, einschließlich Hoch- und Niedergrün.
B) Doppelhaushälften
- die kleinste Fläche eines Baugrundstücks beträgt Ppmin=480 m2
- Breite des Baugrundstücks gemessen an der Stelle der Baulinie, min. 14 m
- der Bebauungskoeffizient des Baugrundstücks (kig) beträgt maximal 0,35
- der Bebauungskoeffizient des unterirdischen Baugrundstücks (kigP) beträgt maximal 0,60
- der Abstand der Kellergeschosse des Gebäudes (Tiefgarage) von den Nachbargrenzen (mit Ausnahme der Grenze, an die das Gebäude grenzt) beträgt mindestens 2,0 m - der Nutzungskoeffizient des oberirdischen Baugrundstücks (kisN) beträgt maximal 1,05
- die maximale Anzahl der Stockwerke des Gebäudes ist E=Po+P+2
- der Mindestabstand des Gebäudes von den Grenzen des Baugrundstücks beträgt V/2, jedoch nicht weniger als 4,5 m - die maximale Grundstücksfläche unter dem Gebäude beträgt 200 m²
- mindestens 40 % der Grundstücksfläche müssen als Grünfläche behandelt werden, einschließlich hoher und niedriger Vegetation
C) GEBÄUDE IN EINER REIHE
- die Mindestfläche eines Baugrundstücks beträgt Ppmin=360 m2
- Breite des Baugrundstücks gemessen an der Stelle der Baulinie, min. 6 m
- der Bebauungskoeffizient des Baugrundstücks (kig) beträgt maximal 0,40
- der Bebauungskoeffizient des unterirdischen Baugrundstücks (kigP) beträgt maximal 0,60
- der Abstand der Kellergeschosse des Gebäudes (Tiefgarage) zu den Nachbargrenzen (ausgenommen die Grenzen, an die das Gebäude angrenzt) beträgt mindestens 2,0 m
- der Auslastungskoeffizient des oberirdischen Baugrundstücks (kisN) beträgt maximal 0,90
- die maximale Anzahl der Stockwerke des Gebäudes ist E=Po+P+1
- der geringste Abstand des Gebäudes von der Gebäudegrenze. Partikel beträgt V/2, jedoch nicht weniger als 4,5 m
- die größte Grundstücksfläche unter dem Gebäude beträgt 150 m²
- mindestens 40 % der Grundstücksfläche müssen als Grünfläche, einschließlich hoher und niedriger Vegetation, behandelt werden.
Sonderregelung: Ausnahmsweise kann die Fläche eines Baugrundstücks um bis zu 40 % kleiner sein als die festgelegten Mindestwerte, wenn das bestehende Grundstück und/oder Teile des Grundstücks, auf denen eine Bebauung geplant ist, die vorgeschriebene Fläche aufweisen und die Verkleinerung auf die Notwendigkeit zurückzuführen ist, eine öffentliche Verkehrsfläche zu schaffen.