Wir vermitteln den Verkauf eines Baugrundstücks im Zentrum von Kukljica, einem Küstenort auf der Insel Pašman, nur 150 Meter von der Uferpromenade entfernt. Das Baugrundstück besteht aus drei Parzellen und liegt an zwei Straßen – in Form eines "L", unweit der Kirche. Es verfügt über Wasser- und Stromanschluss, und in Kürze wird auch ein Kanalanschluss über die Straße verfügbar sein. Das Eigentum ist geregelt und lastenfrei. Für weitere Informationen rufen Sie uns bitte an. GRUNDSTÜCKSANALYSE Die Bauparzellen in der Katastralgemeinde Kukljica befinden sich in der Zone S1 – dem bebauten Siedlungsgebiet – im Plan mit einem hellgelben Raster gekennzeichnet, ersichtlich im grafischen Teil der Analyse. Die Parzellen haben eine regelmäßige Form und eine Gesamtfläche von 1.305,00 m². Die Grundstücke haben einen Zugang von der südwestlichen Seite über eine als Weg eingetragene Parzelle in der K.G. Kukljica. Alle Maße wurden an den breitesten Stellen der Grenzen genommen. Die Parzellen sind größtenteils regelmäßig geformt. Die Gesamtlänge der Grundstücke entlang der Straße auf der Südwestseite beträgt 27,40 m, auf der Nordostseite 12,70 m. Das Grundstück ist auf zwei Seiten von Straßen begrenzt; bei der Projektierung gilt die zweite Straße als Nachbargrenze, von der ein Abstand von 3,00 m eingehalten werden muss. NUTZUNGSMÖGLICHKEIT DES GRUNDSTÜCKS Auf den Parzellen in der K.G. Kukljica kann ein Wohn- oder Wohn-Geschäftsgebäude mit maximal 4 Wohneinheiten errichtet werden. Erlaubte Bauhöhe: Keller (Po) + Erdgeschoss (P) + ein Obergeschoss (1) + Dachgeschoss (Pk), mit einer maximalen Gebäudehöhe von 8,00 m. Bei einem Geländefall von mehr als 12 % beträgt die maximal zulässige Gebäudehöhe 9,5 m. Der maximale Bebauungskoeffizient beträgt 0,30; die oberirdische Ausnutzung 0,6. Bei einem Untergeschoss erhöht sich der Koeffizient auf 1. Die maximale oberirdische Bruttogeschossfläche des Gebäudes beträgt 400,00 m². Beim Planen ist ein Mindestabstand von 5,00 m zur Straße und 3,00 m zu den Nachbargrenzen einzuhalten. Der Raum zwischen Straße und Gebäude kann als Parkplatz genutzt werden. Die Mindestanzahl an Stellplätzen beträgt 1,5 pro Wohneinheit. Mindestens 20 % der Grundstücksfläche müssen als Grünfläche mit einheimischer Bepflanzung gestaltet werden. Laut Raumplan ist der Bau von Doppelhäusern in der Zone S1 nicht zulässig. Das Grundstück kann in zwei kleinere Parzellen geteilt werden, auf denen jeweils ein separates Gebäude gemäß den oben genannten Bedingungen errichtet werden kann. ID CODE: 300731007-316 Željka Pelc Agent s licencom Mob: +385 98 904 6271 Tel: 023299096 E-mail: z.pelc@remax.hr https://www.remax.hr/Complete1