Stadt Krk, Verkauf von Bauland mit Meerblick, 550m entfernt, begehrte Lage, Nähe zu allen Annehmlichkeiten!
Das 1325m2 große Grundstück in regelmäßiger Form liegt neben aller notwendigen Infrastruktur.
Laut dem Raum- und Stadtplan der Stadt Krk gelten folgende Baubedingungen:
EINFAMILIENHAUS
Die maximal zulässige Anzahl der Stockwerke für ein Einfamilienhaus ist ein Keller und 2 oberirdische Stockwerke, und die maximal zulässige Höhe des Einfamilienhauses beträgt 7,5 m.
Die kleinste zulässige Grundstücksgröße für den Bau eines Einfamilienhauses beträgt:
für freistehende Gebäude: 500 m2
für Doppel- und Reihenhäuser: 300 m2
*die Grundstücksgröße kann 400m2 betragen, vorausgesetzt, das Grundstück befindet sich in einer Umgebung von bereits gebildeten Baugrundstücken
Die kleinste zulässige Grundfläche eines neuen Einfamilienhauses beträgt:
für freistehende Gebäude: 60 m2
für Doppel- und Reihenhäuser: 60 m2
Die größte zulässige Grundfläche eines neuen Einfamilienhauses beträgt:
für freistehende Gebäude: 200 m2
für Doppelhäuser: 150 m2
für Reihenhäuser: 100 m2
Der maximal zulässige Bebauungskoeffizient (kig) beträgt:
für freistehende Gebäude: 0,25 (im bebauten Teil NA1 0,3)
für Doppel- und Reihenhäuser: 0,25 (im bebauten Teil NA1 0,3)
Der maximal zulässige Nutzungskoeffizient (kis) für oberirdische Stockwerke beträgt:
für freistehende Gebäude: 0,5
für Doppel- und Reihenhäuser: 0,5
MEHRFAMILIENHAUS
Die maximal zulässige Anzahl der Stockwerke eines Mehrfamilienhauses ist ein Keller und drei oberirdische Stockwerke; die maximal zulässige Höhe des Wohngebäudes beträgt 10,5 m.
Mindestgrundstücksgröße: 500 m2
Mindestzulässige Grundfläche: 100 m2
Maximal zulässige Grundfläche: 200 m2
Der maximal zulässige Bebauungskoeffizient (kig) beträgt 0,25
Der maximal zulässige Nutzungskoeffizient (kis) beträgt 0,75
Umgeben von modernen Neubauten, nur 550m vom Meer entfernt!
Gelegenheit für Investoren!
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