Vrbnik, zum Verkauf, Baugrundstück mit wunderschönem Meerblick, 500 m vom Zentrum entfernt!
Das Grundstück hat eine Fläche von 1231 m² und befindet sich an einer Asphaltstraße mit allen erforderlichen Infrastrukturanbindungen, in einer ruhigen Lage.
Der Abstand zum Meer beträgt 500 m.
Ein erster Entwurf wurde für das Grundstück vorbereitet, der es dem Investor ermöglicht, mit dem Bau zu beginnen!
Baubedingungen gemäß dem Raumordnungsplan der Gemeinde Vrbnik:
a) Einfamilienhaus (freistehend, Doppel- oder Reihenhaus) mit maximal 2 Wohneinheiten
Mindestens erforderliche Grundstücksgröße: 400 m²
Maximale zulässige Bebauungsdichte (Kig): 0,3
Maximale zulässige Ausnutzungsdichte (Kis): 0,9
Mindestens erforderliche Grundfläche des Neubaus: 80 m²
Maximale zulässige Grundfläche des Neubaus: 200 m²
Maximale Anzahl der Etagen: 2 oberirdische Etagen, mit der Möglichkeit, ein Untergeschoss zu bauen; oder bei außergewöhnlich geneigtem Gelände (mit einem Gefälle von mehr als 12%), 3 Etagen.
Maximale Gebäudehöhe: 6,5 m
Wenn das Gebäude auf außergewöhnlich geneigtem Gelände mit einem Gefälle von mehr als 12 % gebaut wird, beträgt die maximale Anzahl der Etagen 3 oberirdische Etagen, von denen eine ein Untergeschoss sein muss, mit der Möglichkeit, ein Untergeschoss zu bauen. Die maximale Gebäudehöhe beträgt 9,5 m, gemessen von der endgültig ebenen und gestalteten Geländeoberfläche an der niedrigsten Stelle der Gebäude-Fassade bis zum oberen Rand des Dachgesimses, wobei die niedrigste Geländehöhe an der Gebäude-Fassade nicht mehr als 0,5 m über dem natürlichen Geländelevel liegen darf.
b) Doppelhaus (das Einfamilienhaus im Doppelhausstil kann maximal eine Wohneinheit in jedem Baukörper (auf jedem Baugrundstück) haben oder insgesamt höchstens zwei Wohneinheiten)
Mindestens erforderliche Grundstücksgröße: 300 m²
Maximale zulässige Bebauungsdichte (Kig): 0,4
Maximale zulässige Ausnutzungsdichte (Kis): 0,8
Mindestens erforderliche Grundfläche: 60 m²
Maximale Anzahl der Etagen: 2 oberirdische Etagen, mit der Möglichkeit, ein Untergeschoss zu bauen; oder bei außergewöhnlich geneigtem Gelände (Gefälle mehr als 12%), 3 Etagen, wenn das Untergeschoss als Garage geplant ist.
Maximale Gebäudehöhe: 6,5 m
Wenn das Gebäude auf außergewöhnlich geneigtem Gelände (Gefälle mehr als 12 %) gebaut wird, beträgt die maximale Anzahl der Etagen 3 oberirdische Etagen, von denen eine ein Untergeschoss sein muss, mit der Möglichkeit, ein Untergeschoss zu bauen. Die maximale Gebäudehöhe beträgt 9,5 m, gemessen von der endgültig ebenen und gestalteten Geländeoberfläche an der niedrigsten Stelle der Gebäude-Fassade bis zum oberen Rand des Dachgesimses, wobei die niedrigste Geländehöhe an der Gebäude-Fassade nicht mehr als 0,5 m über dem natürlichen Geländelevel liegen darf.
Diese Bedingungen treten nach Erhalt der Stellungnahme des zuständigen Raumordnungsinstituts in Kraft, dass sie mit dem Raumordnungsplan der Region, dem Raumordnungsgesetz und den untergeordneten Vorschriften übereinstimmen.
Das Grundstück kann in drei kleinere Parzellen unterteilt werden, auf denen maximal drei Doppelhäuser gebaut werden könnten. Eine fantastische Investitionsmöglichkeit!
ID CODE: 4206
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