GRUNDSTÜCK IN DER BAUZONE NACH DEM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER GEMEINDE VIR
Dieses Grundstück befindet sich in der urbanisierten Zone gemäß dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Vir, im dicht bebauten Bereich.
Laut dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Vir ist eine Mindestfläche von 180 m² erforderlich, um die Baugenehmigung in den dicht bebauten Bereichen der Bauzone zu erhalten.
Das betreffende Grundstück hat eine kleinere Fläche von insgesamt 154 m² und erfüllt daher nicht die Voraussetzungen für den Bau.
Das Grundstück kann für Parkplätze, Trockenliegeplätze oder ähnliche Zwecke genutzt werden.