Baugrundstück in Meeresnähe in Pomer zu verkaufen! Es liegt in einer ruhigen Gegend, umgeben von Luxusvillen. Zulässige Bebauung P+1, Keller, Erdgeschoss, Obergeschoss bis 6m Höhe. Möglichkeit zum Bau von 3 Wohneinheiten. Sämtliche Infrastruktur in der Nähe des Grundstücks. Alle notwendigen Annehmlichkeiten befinden sich in der Nähe des Grundstücks: Supermarkt, Restaurant, öffentliche Verkehrsmittel. Eine ausgezeichnete Gelegenheit, ein Haus zur touristischen Vermietung zu bauen. Möglichkeit des Kaufs benachbarter Grundstücke. DIE WICHTIGSTEN STÄDTEBAULICHEN (Bau-)BEDINGUNGEN sind wie folgt: • Die Mindestgröße des Baugrundstücks beträgt 500 m2, • Beide Baugrundstücke liegen innerhalb einer Zone von 100 m Entfernung vom Meer, • Bauobjekte können eine maximale Höhe haben über dem Boden von 6 m, • Sie sind nicht konditioniert, aber auch „Flachdächer“ sind erlaubt, • Ein Erdgeschoß (Keller) ist ebenfalls erlaubt, • Ein (1) Familienhaus oder Mehrfamilienhaus mit maximal drei ( 3 ) separate Teile, d. h. 3 Wohnungen, • Da sich das Grundstück innerhalb der Bauzone „M-2“ befindet, ist auch der Bau von Geschäftsräumen, d. h. eines Gewerbe- und Wohngebäudes (z. B. eines kleinen Familienhotels oder einer Herberge) zulässig, • Grundstücke können auch kombiniert werden, also ein (1) größeres Gebäude anstelle von zwei (2) kleineren Gebäuden bauen, denn selbst dann beträgt die maximale Bauhöhe des Grundrisses 30 % (aber möglicherweise sind die Baukosten niedriger), • Mindestens 40 % des Das Grundstück muss als Grünfläche angelegt werden. • Innerhalb des Baugrundstücks müssen Parkplätze vorhanden sein, und zwar: – für Wohnungen bis 60 m2 – ein (1) Parkplatz, – für Wohnungen über 60 m2 – zwei (2) Parkplätze Parkplätze müssen vorhanden sein, • Parkplätze müssen zwischen der Straße und dem Gebäude liegen (z. B. nicht hinter dem Gebäude), also zwischen der Regulierungslinie und dem Gebäude, • Parkplätze können auch als Tiefgarage gebaut werden, • Das Gebäude MUSS vorhanden sein „freistehend“ (die Errichtung von „Reihenhäusern“ bzw. Ein- und/oder Halbeinbauten ist nicht zulässig) • Das Objekt muss von allen Nachbargrenzen mindestens vier (4) Meter entfernt sein fünf (5) Meter von der Straße entfernt,
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Igor Popović
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