Im Herzen Istriens, 7 Kilometer südlich von Motovun, in der Gemeinde Karojba gelegen.
STANDORT
Die gesamte Grundstücksfläche beträgt 3.697 Quadratmeter, ein Teil davon liegt teilweise innerhalb der Grenzen des Wohnbaugebietes (unbebauter Teil) ca. 3000 Quadratmeter und teilweise außerhalb der Grenzen des Wohnbaugebiets, ausgewiesen für landwirtschaftliche Flächen, Wälder und Waldflächen..
PLANUNG
Die örtliche Behörde ist der Gemeinderat der Gemeinde Karojba. Das Grundstück liegt in einem Wohngebiet und eignet sich für den Bau von Wohngebäuden und gemischten Wohn- und Gewerbegebäuden (sowie Nebengebäuden und landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden).
Gebäude können entsprechend den Voraussetzungen für den Neubau nur als eigenständige Bauwerke errichtet werden. Die Größe des Baugrundstücks für den Bau von Wohngebäuden, gemischten Wohn- und Gewerbegebäuden und Kleingewerbegebäuden darf nicht kleiner als 600 Quadratmeter und nicht größer als 2000 Quadratmeter sein. Die maximal zulässige bebaute Fläche für das Baugrundstück beträgt kig=0,35. Der maximal zulässige Nutzungskoeffizient (kis) wird als Produkt aus dem maximal zulässigen Baukoeffizienten des Baugrundstücks und der maximal zulässigen Anzahl von Stockwerken berechnet. Die maximal zulässige Gebäudehöhe beträgt 9,00 Meter, die maximale Gesamthöhe 12,00 Meter. Die maximal zulässige Anzahl von Gebäudegeschossen ist Erdgeschoss + Erdgeschoss + 1. Stock + Dachgeschoss (1 Untergeschoss + 3 Obergeschosse).
EIGENTUM
Das Grundstück gehört einer Einzelperson.