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Referenz: 2169
Eine Besichtigung der Immobilie ist mit einem unterzeichneten Vermittlungsvertrag möglich, der die Grundlage für das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Provision gemäß dem Gesetz über die Vermittlung bei Immobilientransaktionen bildet. Bei Verkäufen beträgt die Vermittlungsprovision 3 % zzgl. MwSt. und wird bei Abschluss des Vorvertrages/Kaufvertrages erhoben.