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Referenz: ALG-3823
Istrien, Umag: Baugrundstück mit konzept für villa
Dieses Baugrundstück mit einer Fläche von 614 m² befindet sich in ausgezeichneter Lage in Umag und stellt eine wertvolle Gelegenheit für Käufer dar, die eine moderne Villa in einer der begehrtesten Küstenregionen Istriens realisieren möchten. Für das Grundstück liegt bereits ein ausgearbeitetes Konzept für eine zeitgemäße Villa vor, was einen schnelleren und effizienteren Projektstart ermöglicht.
Das Grundstück liegt in einer ruhigen und gepflegten Umgebung und eignet sich ideal für den Bau einer luxuriösen Villa mit Pool, sei es zur Eigennutzung oder als renditestarke Investition für die touristische Vermietung. Die Umgebung bietet Privatsphäre und eine angenehme Wohnatmosphäre und ist sowohl für Erholung als auch für langfristige Wertsteigerung bestens geeignet.
Ein wesentlicher Vorteil dieser Immobilie ist das bereits vorhandene Konzeptprojekt, das die Planungsphase erheblich vereinfacht und es dem zukünftigen Eigentümer ermöglicht, ohne Verzögerung mit der Umsetzung zu beginnen. Dies spart Zeit und Kosten und macht die Investition besonders attraktiv.
Umag ist bekannt für seine entwickelte Infrastruktur, die Nähe zum Meer sowie ein vielfältiges Angebot an Restaurants, Sportmöglichkeiten und kulturellen Veranstaltungen. Als eine der führenden Destinationen im Nordwesten Istriens zieht die Stadt kontinuierlich nationale und internationale Käufer an und bietet ein hohes Investitionspotenzial.
Die Region bietet einfachen Zugang zu Stränden, Yachthäfen und Freizeitmöglichkeiten und zeichnet sich durch einen entspannten mediterranen Lebensstil aus. Die strategische Lage in der Nähe internationaler Grenzen erhöht zusätzlich die Attraktivität für Investoren und Zweitwohnsitzkäufer.
Ihre Zufriedenheit ist unsere Mission. Wir freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit!
Besichtigungen der Immobilie sind ausschließlich nach vorheriger Unterzeichnung eines Maklervertrags gemäß dem Immobilienvermittlungsgesetz möglich.
Die Maklerprovision beträgt 3% + MwSt. und ist bei Abschluss des Vorvertrags oder des endgültigen Kaufvertrags fällig.