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Referenz: ALG-4069
Istrien, Poreč: Baugrundstück für Wohnbau
Zum Verkauf steht ein Baugrundstück mit einer Fläche von 1.350 m² in ruhiger und attraktiver Lage nahe Poreč. Diese Immobilie bietet eine hervorragende Gelegenheit für Wohnbauprojekte in einer der begehrtesten Regionen Istriens. Das Grundstück verfügt über eine regelmäßige Form und ebenes Gelände, wodurch optimale Voraussetzungen für eine effiziente Planung und Bebauung geschaffen werden.
Gemäß den aktuellen Bebauungsbedingungen können auf dem Grundstück zwei freistehende Häuser oder zwei Wohngebäude mit insgesamt vier Wohneinheiten errichtet werden. Diese Flexibilität macht das Grundstück zu einer ausgezeichneten Investitionsmöglichkeit für private Investoren, Bauträger oder Käufer, die mehrere Wohneinheiten in einer ruhigen Wohngegend errichten möchten.
Das Grundstück befindet sich direkt an einer Zufahrtsstraße und bietet Privatsphäre, Ruhe und eine angenehme natürliche Umgebung. Gleichzeitig sind alle wichtigen Einrichtungen des täglichen Lebens schnell erreichbar. Schulen, Geschäfte, Restaurants und verschiedene Dienstleistungen befinden sich in unmittelbarer Nähe, wodurch sich die Lage sowohl für dauerhaftes Wohnen als auch für Investitionszwecke hervorragend eignet.
Poreč zählt zu den gefragtesten Reisezielen an der Westküste Istriens und ist bekannt für seine wunderschönen Strände, sein reiches kulturelles Erbe und seine hohe Lebensqualität. Die Umgebung bietet die perfekte Kombination aus ruhigem Wohnen und der Nähe zur Adria und zieht Immobilienkäufer aus ganz Europa an. Hervorragende Verkehrsanbindungen und eine gut ausgebaute Infrastruktur steigern zusätzlich die Attraktivität dieser Lage für Wohn- und Investitionsprojekte.
Ihre Zufriedenheit ist unsere Mission. Wir freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit!
Besichtigungen der Immobilie werden nach vorheriger Unterzeichnung eines Maklervertrags gemäß dem Immobilienmaklergesetz organisiert.
Die Maklerprovision beträgt 3 % zzgl. MwSt. und ist bei Unterzeichnung des Vorvertrags oder des endgültigen Kaufvertrags fällig.